Ab Januar 2020 soll die Bildungskarte an Leistungsberechtigte ausgegeben werden.
Seit neun Jahren stehen Leistungsempfängern Finanzhilfen aus dem damals beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket zu.
Nun wird die sogenannte Bildungskarte eingeführt, die in ihrer Funktion einer Bankkarte ähnelt und die Abrechnung für Berechtigte erleichtern soll. Die Bildungskarte ist die einfache und praktische Lösung für die Umsetzung des Bildungspaketes der Bundesregierung, womit hilfsbedürftigen Kindern ein Teilhabebudget für Vereins-, Kultur-, Freizeit- und Nachhilfeangebote erhalten
Was ändert sich für den Verein?
Vereine, die bisher für Leistungsempfänger direkt mit der Wohngeldstelle oder dem Jobcenter abgerechnet haben, können nun das System der Bildungskarte nutzen.
Dazu muss sich der Verein unter der Internetseite www.bildungs-karte.org einmalig registrieren.
Die Anleitung dazu finden Sie hier: Leitfaden_Leistungsanbieter.
Umgesetzt wird das Prinzip ab dem 1. Januar 2020. Allerdings wird es aller Wahrscheinlichkeit nach mehrere Monate dauern, bis alle Leistungsempfänger diese Bildungskarte nutzen können. (es kommt auf den Bewilligungszeitraum an)
Heißt, es wird also eine Übergangsregelung ergeben. Bis Ende des Jahres 2020 sollen aber alle Leistungsberechtigten über dieses Verfahren abzurechnen sein.